Mitgliederversammlung
Als Kommunikations- und Entscheidungsplattform des Netzwerkes fungiert die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der Mitglieder zusammen und wird mindestens einmal im Jahr einberufen und hat verschiedene Rechte und Pflichten, u.a.
- wählt sie die/den Vorsitzende/n für eine Amtszeit von 5 Jahren
- entscheidet im Rahmen des Netzwerkzwecks über alle wesentlichen inhaltlichen und formalen Fragen der Netzwerkarbeit.
Sie kann im Bedarfsfalle Arbeitsgruppen zu thematischen Schwerpunkten bilden.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der Mitglieder zusammen und wird mindestens einmal im Jahr einberufen und hat verschiedene Rechte und Pflichten, u.a.
- wählt sie die/den Vorsitzende/n für eine Amtszeit von 5 Jahren
- entscheidet im Rahmen des Netzwerkzwecks über alle wesentlichen inhaltlichen und formalen Fragen der Netzwerkarbeit.
Sie kann im Bedarfsfalle Arbeitsgruppen zu thematischen Schwerpunkten bilden.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des MRE-Netzwerkes Dithmarschen
Stand: 16.11.2012
Stand: 16.11.2012